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Pauschalierte Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Vermietung von Unterkünften im Tourismus

Während Informationen über die Kurtaxe und die Mitgliedsbeiträge an Tourismusverbände im System eVisitor eingesehen werden können, muss für die pauschalierte Einkommensteuer auf Einkünfte aus der Vermietung von Unterkünften im Tourismus auf den Steuerbescheid gewartet werden, der vom Finanzamt an die Wohnadresse gesendet wird.

Diese Steuer wird auf die Konten der lokalen Verwaltungseinheiten überwiesen, in deren Gebiet sich die Unterkunft befindet, und ihre Höhe hängt von der Anzahl der Betten sowie vom Betrag pro Bett ab, der von der Gemeinde oder Stadt festgelegt wird.

Wie wird die Höhe der pauschalierten Steuer festgelegt?

Auf Grundlage der Verordnung über die pauschale Besteuerung von Vermietungs- und Beherbergungstätigkeiten im Tourismus haben Gemeinden und Städte die Möglichkeit, jedes Jahr einen anderen Pauschalsteuersatz festzulegen, wenn sie dies wünschen.

Wenn sich der Betrag ändert, muss die Entscheidung spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres für das nächste Jahr getroffen werden.

Das Gesetz schreibt den Rahmen für den festzulegenden Betrag vor:

  • niedrigster Betrag: 19,90 € pro Bett
  • höchster Betrag: 199,08 € pro Bett

Wo kann man den genauen Steuerbetrag erfahren?

Informationen über die Höhe der Pauschalsteuer für Ihr Gebiet erhalten Sie:

  • von der zuständigen lokalen Verwaltungseinheit (Gemeinde oder Stadt)
  • über das Finanzamt

Das Finanzamt sendet den Vermietern jedes Jahr den Bescheid über die festgestellte Steuerpflicht, in dem der Gesamtsteuerbetrag, die Anzahl der Raten und die Zahlungsfristen angegeben sind.

Zahlungsart und Fristen

Die Pauschalsteuer wird in vier gleichen Raten gezahlt. Jede Rate wird vierteljährlich zu den im Steuerbescheid angegebenen Fristen bezahlt.

Die Bescheide über die pauschalierte Einkommensteuer erreichen die Vermieter in der Regel während des ersten Quartals des Jahres an die Wohnadresse.

Wichtige Hinweise

  1. Das Team von Apartmanica wird die Aktivitäten rund um gesetzliche Änderungen auch im kommenden Zeitraum aufmerksam verfolgen und seine Nutzer sowie Follower rechtzeitig informieren. Für weitere nützliche Informationen und Tipps besuchen Sie bitte unseren Blog. 
  2. Die in diesem Text enthaltenen Informationen wurden in Zusammenarbeit mit lokalen Tourismusverbänden gesammelt und aufbereitet, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung allgemeiner Informationen. Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für eventuelle rechtliche Folgen oder Missverständnisse übernehmen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben können.
  3. Alle Informationen werden 'wie besehen' zur Verfügung gestellt, ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine fachkundige Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen, wofür es weiterhin empfehlenswert ist, sich an die zuständigen Stellen zu wenden.
  4. Die in diesem Artikel veröffentlichten Inhalte sind Eigentum von Apartmanica. Das Kopieren, Verbreiten oder jede andere Form der Nutzung dieser Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist streng verboten. Wir behalten uns das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jede unbefugte Nutzung unserer Materialien einzuleiten.

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