Der Jahresbeginn ist für Vermieter immer auch die Zeit, ihre erste jährliche gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, nämlich das Formular TZ2 bei der Steuerverwaltung einzureichen. Obwohl die Frist für die Einreichung des Formulars gleich bleibt, also bis zum 15. Januar, erfahren Sie hier, was sich ändert.
Eine der gesetzlichen finanziellen Verpflichtungen von Vermietern ist die Zahlung des Mitgliedsbeitrags an die Tourismusverbände, und zwar in Höhe von 5,97 Euro pro festem Bett beziehungsweise 2,99 Euro pro Zustellbett pro Jahr. Die Zahlungsfristen entsprechen den Fristen für die Zahlung der Kurtaxe, was bedeutet, dass der Mitgliedsbeitrag in drei gleichen Raten gezahlt wird.
Die erste Rate ist am 31. Juli fällig, die zweite am 31. August und die dritte am 30. September des laufenden Jahres. Der Vermieter kann sich auch für eine Einmalzahlung entscheiden, in diesem Fall ist der Gesamtbetrag bis zum 15. Juli zu zahlen.
Was ändert sich bei der Einreichung des Formulars TZ2?
Vor der eigentlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrags sind Vermieter jedoch verpflichtet, der Steuerverwaltung das Formular TZ2 vorzulegen, in dem sie die Anzahl der festen und zusätzlichen Betten, den gesamten Bruttoumsatz des Vorjahres sowie den berechneten Mitgliedsbeitrag angeben.
Die Frist für die Einreichung des Formulars ist der 15. Januar, und eine wichtige Neuerung ab 2025 ist, dass das Formular TZ2 nun ausschließlich elektronisch über das System eGrađani beziehungsweise ePorezna eingereicht werden kann.
Das Formular wird für das laufende Jahr eingereicht, während als Gesamtbetrag der Einnahmen aus den Umsatzaufzeichnungen die im vorherigen Jahr, also 2024, erzielten Einnahmen eingetragen werden. Vermieter, die die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen im Vorjahr abgemeldet haben, reichen das Formular TZ2 nicht ein.
Mitte Dezember 2024 trat das „Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Allgemeinen Steuergesetzes“ (Amtsblatt 154/2024) in Kraft, durch das vorgeschrieben wurde, dass diese Verpflichtung der Vermieter ab jetzt über das System eGrađani erfüllt wird. Das bedeutet, dass Vermieter das Formular TZ2 der Steuerverwaltung nicht mehr per E-Mail oder Post senden und auch nicht persönlich abgeben können. Um Ihrer Verpflichtung nachzukommen, müssen Sie das Formular TZ2 daher über das System eGrađani ausfüllen und absenden.
Wie meldet man sich im System ePorezna an?
Nach der Anmeldung im System eGrađani müssen Sie die Seiten von ePorezna aufrufen. Das können Sie auch direkt tun, ohne vorher eGrađani aufzurufen, und sich dadurch einige Suchschritte sparen, und zwar über folgenden Link: e-porezna.porezna-uprava.hr/Prijava.aspx
Das System verlangt dann Ihre Anmeldedaten, und Sie können sich auf eine der folgenden drei Arten anmelden:
- mithilfe des elektronischen Personalausweises (ein Smartcard-Lesegerät ist erforderlich)
- mithilfe einer m-banking mobilen App (bei den meisten Banken in Kroatien verfügbar), oder
- durch Erhalt von Anmeldedaten in einer FINA-Filiale (die Daten müssen persönlich in der Filiale unter Vorlage des Personalausweises oder eines anderen Identifikationsdokuments beantragt werden).
Wichtig ist zu beachten, dass das Formular TZ2 ausschließlich von der Person eingereicht werden kann, auf deren Namen die Kategorisierung lautet, was bedeutet, dass dies beispielsweise nicht ein anderes Familienmitglied in Ihrem Namen tun kann, das das System eGrađani nutzt.
Im Folgenden finden Sie Anweisungen zum Ausfüllen des Formulars TZ2.
Anleitung zum Ausfüllen des Formulars
Nachdem Sie sich im System ePorezna angemeldet haben, geben Sie in die Suche „TZ2 Formular“ ein und wählen den Link zum Formular aus, den Ihnen das System automatisch anbietet. Wenn sich dieser Bereich öffnet, füllen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten aus. Sie müssen im Dropdown-Menü auswählen, zu welcher Gemeinde oder Stadt der Vermieter gehört, entsprechend dem Wohnsitz, und gehen dann zum Bereich „Daten“, in dem sich das Formular TZ2 öffnet, das ausgefüllt werden muss.
In den Zeilen 1 bis 9 tragen Sie in der Spalte „Anzahl“ die Daten zur Anzahl der vorhandenen Betten ein, Zeile 1 für feste Betten, Zeile 2 für Zustellbetten. In der Spalte „Betrag“ tragen Sie den Beitrag pro Bett ein, 5,97 Euro für ein festes Bett und 2,99 Euro für ein Zustellbett, während Sie in die Spalte „Gesamt“ das Produkt aus der Anzahl der Betten und dem Beitrag pro Bett eintragen. Wenn Sie beispielsweise angegeben haben, dass Sie 4 feste Betten haben, multiplizieren Sie diese Zahl mit 5,97 Euro, was insgesamt 23,88 Euro ergibt, und tragen diesen Betrag in diese Spalte ein.
Anschließend tragen Sie in Zeile 9 den insgesamt berechneten Betrag ein, also die Summe aller Beträge aus den vorherigen Berechnungen. Die Angaben in den Zeilen 10 bis 13 werden nur ausgefüllt, wenn sich Ihre Gemeinde oder Stadt in geförderten Gebieten befindet, Entwicklungsgruppe I–IV der Einheiten der lokalen Selbstverwaltung, wobei die Ermäßigung in diesem Fall 20 % beträgt.
Wenn es keine Ermäßigung gibt, entspricht der berechnete Betrag nach der Ermäßigung, Zeile 15, dem Betrag aus Zeile 9, also dem insgesamt berechneten Betrag. In Zeile 16 wählen Sie, ob Sie den Mitgliedsbeitrag in einer Einmalzahlung oder in drei gleichen Raten zahlen möchten, und entsprechend der von Ihnen gewählten Option tragen Sie in die Spalte neben der gewählten Zahlungsart den Betrag ein, den Gesamtbetrag bei Einmalzahlung oder den durch 3 geteilten Betrag bei Ratenzahlung.
Abschließende Prüfung und Absenden des Formulars
Ganz am Ende, bevor Sie die letzte Prüfung vornehmen und das Formular absenden, müssen Sie in Zeile 17 den Gesamtbetrag der Einnahmen aus den Umsatzaufzeichnungen des Vorjahres eintragen. Es wird der Bruttobetrag eingetragen.
Dann klicken Sie auf „Prüfen“, und wenn Sie etwas falsch eingegeben haben, wird Sie das System darüber informieren. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie eine entsprechende Information und können „Senden“ auswählen. Damit ist das Formular TZ2 eingereicht, und Sie erhalten eine Bestätigung, die Sie für den Fall aufbewahren sollten, dass Sie die Erfüllung dieser Verpflichtung nachweisen müssen.
Detailliertere Anweisungen mit bildlichen Darstellungen, einem Beispiel eines ausgefüllten Formulars sowie Informationen dazu, wie Sie das Formular TZ2 im System eGrađani / ePorezna finden, finden Sie auch in unserem Artikel LEITFADEN – WIE MAN DAS FORMULAR TZ2 ÜBER DAS SYSTEM EGRAĐANI AUSFÜLLT, der Sie Schritt für Schritt durch dieses Verfahren führt.