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Welche Änderungen erwarten Vermieter im neuen Tourismusgesetz?

In letzter Zeit wird in touristischen Kreisen immer häufiger über den Vorschlag des neuen Tourismusgesetzes diskutiert, dessen Inkrafttreten zu Beginn des kommenden Jahres erwartet wird und das wichtige und grundlegende Veränderungen für den gesamten Tourismussektor mit sich bringt.

Schon bevor der Inhalt des neuen Gesetzes bekannt war, kündigten Medien und Politiker großflächig entscheidende Veränderungen an, die mit der Verabschiedung des Gesetzes eintreten würden. Nun, da der Vorschlag endlich bekannt ist, entsteht jedoch der Eindruck, dass die Veränderungen doch nicht ganz so radikal sein werden. Zumindest nicht, sofern sich die lokalen Tourismusverbände, denen das neue Gesetz deutlich größere Möglichkeiten zur Steuerung der Destination einräumt, nicht dazu entschließen, diese auch auszuschöpfen.

Wenn wir von „Tourismusgesetzen“ sprechen, sollte betont werden, dass das touristische Geschäft derzeit durch fünf Gesetze geregelt ist: das Gastgewerbegesetz, das Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus, das Gesetz über die Tourismusverbände und die Förderung des kroatischen Tourismus, das Gesetz über Mitgliedsbeiträge an Tourismusverbände sowie das Gesetz über die Kurtaxe. Das Tourismusgesetz ist somit ein neues Gesetz und wird in gewisser Weise als Dachgesetz über allen genannten angesehen, die entsprechend geändert, angepasst und mit diesem neuen Rahmen abgestimmt werden müssen.

Man kann sagen, dass das Tourismusgesetz ein neues Konzept und neue Leitlinien für die zukünftige Entwicklung des Tourismus in der Republik Kroatien darstellt. Die Regierung und die Ministerin für Tourismus und Sport betonen insbesondere, dass es sich um das erste Gesetz dieser Art in Europa handelt, das auf umfassende und systematische Weise Richtlinien für einen nachhaltigen Tourismus vorgibt, der auf neue Weise gesteuert werden soll, wobei die Möglichkeiten und Aufnahmekapazitäten touristischer Destinationen berücksichtigt werden.

Das Gesetz ist recht umfangreich und bringt zahlreiche formell-rechtliche Änderungen mit sich, doch die wichtigsten Neuerungen lassen sich im Wesentlichen auf drei Hauptpunkte reduzieren:

  • Übertragung neuer Funktionen an die Tourismusverbände, die verpflichtet sind, Destinationsmanagementpläne zu erstellen,
  • rechtliche Definition der Grundlagen für Förderungen und Anreize im Tourismus,
  • Einführung eines touristischen ökologischen Beitrags.

Destinationsmanagementpläne als wichtigste Neuerung des Gesetzes

Die Destinationsmanagementpläne, die von lokalen Tourismusverbänden erstellt werden, können als die wichtigste und größte Veränderung angesehen werden, die das neue Gesetz mit sich bringt. Es handelt sich um Dokumente, die die Tourismusverbände für Zeiträume von vier Jahren erlassen werden und die eine Analyse des Zustands und der Ressourcenbasis, Nachhaltigkeitsindikatoren auf Destinationsebene, Maßnahmen und Aktivitäten zur Erreichung der Entwicklungsrichtung, Vorschläge für Leitlinien und Empfehlungen zur Entwicklung der Destination für die lokale bzw. regionale Selbstverwaltungseinheit sowie eine Liste von Projekten enthalten, die zur Umsetzung der Maßnahmen und zur Erreichung der Nachhaltigkeitsindikatoren auf Destinationsebene beitragen.

Bei der Erstellung dieser Pläne werden sich die Tourismusverbände an Berechnungsmethoden orientieren müssen, die vom Ministerium für Tourismus und Sport vorgeschrieben werden. Anhand dieser Methoden werden Daten über Tourismusverkehr, touristische Infrastruktur, verfügbare Suprastruktur, sozio-demografische, wirtschaftliche und ökologische Indikatoren sowie die Möglichkeit zur Berechnung der Aufnahmekapazität ermittelt, also wie viele Touristen eine Destination aufnehmen kann, ohne negative Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung, den Raum, die Ressourcen und die Zufriedenheit der Touristen zu verursachen.

Was bedeutet das konkret?

Vereinfacht gesagt werden die Tourismusverbände durch diese Pläne vorschlagen können, wie viel Unterkunft welcher Art in einer Destination benötigt wird oder nicht benötigt wird und ob eine weitere Erhöhung der Unterkunftskapazitäten innerhalb einer Gemeinde oder Stadt überhaupt zugelassen werden soll. Darüber hinaus werden sie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Besucherankunftspläne für bestimmte Standorte mit Vorschlägen für Besichtigungspläne und deren Dauer, Ankunftsdynamiken von Bussen sowie das Aussteigen von Passagieren an stark frequentierten touristischen Orten und Ähnliches vorschlagen können.

Was ist bei der Verabschiedung dieser Pläne wichtig zu wissen?

Hier sind zwei Tatsachen besonders wichtig. Erstens ist der Tourismusverband verpflichtet, auch die breitere Öffentlichkeit einzubeziehen, einschließlich der lokalen Selbstverwaltungseinheit, von Vereinen und Vertretern des Tourismussektors, und vorab eine öffentliche Konsultation über den erstellten Plan durchzuführen. Zweitens wird mit diesem Dokument vorgeschlagen, was wünschenswert wäre, doch die Tourismusverbände verfügen weiterhin nicht über die rechtlichen Befugnisse, die von ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen selbst umzusetzen.

Ein Tourismusverband kann beispielsweise einschätzen, dass mehr Buslinien oder zusätzliche Parkplätze erforderlich sind, doch es liegt nicht in seiner Zuständigkeit, dies tatsächlich zu verwirklichen. Vorschläge, die der Tourismusverband in den Managementplan aufnimmt, kann die lokale Selbstverwaltungseinheit annehmen und umsetzen – sie muss es aber nicht.

Um beispielsweise eine weitere Erhöhung der Unterkunftskapazitäten zu begrenzen oder zu verbieten, müssten die lokalen Selbstverwaltungseinheiten ihre Raumordnungspläne ändern, und es wäre auch eine grundlegende Änderung des bestehenden Gastgewerbegesetzes erforderlich, also der Art und Weise, wie heute eine Unterkunftskategorisierung erlangt wird. Änderungen werden sicherlich kommen, aber welche und wie radikal sie sein werden, bleibt abzuwarten.

Was ist mit Förderungen und Unterstützungen im Tourismus?

Durch das neue Gesetz wird geregelt, was durch Förderungen und öffentliche Aufrufe unterstützt wird und auf welche Weise. Die Tourismusverbände werden in ihren Managementplänen Entwicklungsprojekte definieren, die sie für die weitere nachhaltige Entwicklung der Destination als wichtig erachten, und wenn diese von der lokalen Selbstverwaltungseinheit angenommen werden, können solche Projekte in eine nationale Projektdatenbank eingetragen werden und bei der Finanzierung aus nationalen Fonds Vorrang haben.

Die Fördermaßnahmen, für die dieses Gesetz die rechtliche Grundlage schafft, werden auch für private Akteure gelten, also auch für Vermieter. Der Schwerpunkt wird auf der Schaffung eines Mehrwerts, Investitionen in den grünen und gerechten Wandel, der Nutzung erneuerbarer Energiequellen, der Einführung von Öko-Innovationen und ähnlichen Investitionen liegen sowie auf dem Übergang von traditioneller familiärer Unterkunft hin zu marktfähigeren Unterkunftsformen, etwa Familien- und Heritage-Hotels.

Tatsächlich lässt sich gerade aus dieser Formulierung erahnen, dass im kommenden Zeitraum dennoch auf eine Reduzierung klassischer familiärer Unterkunft beziehungsweise auf deren Anpassung an neue Markttrends gedrängt werden wird. Vermietern wird daher unbedingt empfohlen, bereits jetzt langfristig darüber nachzudenken, wie sie ihr Angebot verbessern können.

Touristischer ökologischer Beitrag

Dass der Einfluss des Tourismus auf unsere Infrastruktur immer deutlicher und zunehmend problematisch wird, ist allen bewusst. Viele Länder haben bereits seit Langem verschiedene Formen ökologischer Abgaben eingeführt, mit denen sie ausreichende Mittel für touristische Infrastruktur oder zunehmend auch für die Abmilderung negativer Auswirkungen des Tourismus und übermäßiger Besucherzahlen in Destinationen sichern wollen.

Das neue Gesetz sieht die Einführung eines touristischen ökologischen Beitrags vor, der von Besuchern, also Touristen, auf ein besonderes Konto der lokalen Selbstverwaltungseinheit gezahlt werden soll. Die so gesammelten Mittel werden von Gemeinden und Städten zweckgebunden verwendet, um negative Auswirkungen des Tourismus auf Umwelt, Klima und Raum zu verringern und Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur umzusetzen. Auf welche Weise dies in der Praxis verwirklicht wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Was ändert sich letztlich für private Vermieter und wann?

Das neue Gesetz wird es ermöglichen, das Wachstum neuer Unterkunftskapazitäten zu begrenzen; darüber werden die lokalen Selbstverwaltungseinheiten auf Grundlage der Vorschläge der lokalen Tourismusverbände entscheiden.

Man kann sagen, dass das Ministerium mit diesem Gesetz den Gemeinden und Städten למעשה ein Instrument gibt, um ihr weiteres touristisches Wachstum und ihre Entwicklung zu steuern, doch ob es tatsächlich zu Veränderungen kommt, wird die Zeit zeigen.

Tatsache ist, dass heute immer häufiger über Overtourism und das zu schnelle jährliche Wachstum privater Unterkunft gesprochen wird, doch auf der anderen Seite ist es ebenso eine Tatsache, dass wir alle in irgendeiner Weise vom Tourismus abhängig sind, sodass es unvernünftig wäre, etwas zu verbieten, wovon so viele Menschen leben.

Realistischer ist zu erwarten, dass nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Vermieter zusätzlich dazu angeregt werden, ihre Unterkünfte an die Marktnachfrage anzupassen und – soweit möglich – ökologisch und sozial verantwortlich zu werden.

Es liegt an uns allen, zu verfolgen, welche Vision der Tourismusentwicklung unsere Gemeinden und Städte sich geben werden, und jeder von uns wird die Möglichkeit haben, sich aktiv an diesen Prozessen zu beteiligen. Wenn also die Zeit dafür kommt, beteiligen Sie sich an öffentlichen Konsultationen und bringen Sie Ihre Meinung ein.

Wenn alles nach Plan verläuft, wird das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Danach muss das Ministerium für Tourismus und Sport innerhalb von sechs Monaten auch die zugehörigen Verordnungen erlassen, beispielsweise die Methodik, nach der die Aufnahmekapazität einer Destination berechnet wird. Die Tourismusverbände haben dann ein Jahr Zeit, sich mit dem neuen Gesetz in Einklang zu bringen und Destinationsmanagementpläne zu verabschieden.

Mit anderen Worten: Die ersten Veränderungen können wir, im schnellstmöglichen Fall, ab dem 1.1.2025 erwarten. Bis dahin werden wir weiterhin aktiv verfolgen und analysieren, in welche Richtung sich alles weiterentwickeln wird.

Wichtige Hinweise

  1. Das Team von Apartmanica wird die Aktivitäten rund um gesetzliche Änderungen auch im kommenden Zeitraum aufmerksam verfolgen und seine Nutzer sowie Follower rechtzeitig informieren. Für weitere nützliche Informationen und Tipps besuchen Sie bitte unseren Blog. 
  2. Die in diesem Text enthaltenen Informationen wurden in Zusammenarbeit mit lokalen Tourismusverbänden gesammelt und aufbereitet, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung allgemeiner Informationen. Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für eventuelle rechtliche Folgen oder Missverständnisse übernehmen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben können.
  3. Alle Informationen werden 'wie besehen' zur Verfügung gestellt, ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine fachkundige Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen, wofür es weiterhin empfehlenswert ist, sich an die zuständigen Stellen zu wenden.
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