Bitte warten

Nützliche Tipps und Leitfäden für private Vermieter

Zurück zu allen Beiträgen

Gesetzliche Pflichten von Vermietern – Anleitungen für korrektes Wirtschaften im Jahr 2023

Sind Sie ein neuer privater Vermieter und möchten wissen, was Sie alles erfüllen müssen, damit Ihr Geschäft gesetzeskonform ist? Vielleicht vermieten Sie schon seit vielen Jahren, sind sich aber aufgrund der immer häufigeren Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Vermietung nicht sicher, ob Sie alle Ihre Verpflichtungen erfüllen. Keine Sorge – im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über alle gesetzlichen Verpflichtungen von Vermietern für das Jahr 2023 und führen Sie Schritt für Schritt durch deren Erfüllung.

Erster Schritt – Einholung des Bescheids zur Erbringung von Beherbergungsleistungen im Haushalt

Um Vermieter zu werden, ist es notwendig, einen Bescheid der zuständigen Behörde über die Genehmigung zur Erbringung von Beherbergungsleistungen im Haushalt einzuholen. Je nachdem, welche Kategorisierungsstufe Sie wünschen, also wie viele Sterne Sie haben möchten, und welche Art von Unterkunft Sie besitzen – ob Apartment, Ferienhaus, Studio-Apartment oder Zimmer – müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, die für jede einzelne Kategorie vorgeschrieben sind.

Auf den Seiten des Ministeriums für Tourismus und Sport, in der Kategorie Tourismusvorschriften (https://mints.gov.hr/pristup-informacijama/propisi/propisi-iz-turizma/107), finden sich alle Verordnungen über die Kriterien für die jeweilige Unterkunftsart, einschließlich einer Übersicht der Kriterien für eine bestimmte Anzahl von Sternen.

Nach Erhalt des Bescheids ist es erforderlich, sich an die zuständige Tourismusgemeinschaft zu wenden, also an jene, auf deren Gebiet sich die Unterkunft befindet. Diese gibt dem Vermieter anschließend die Zugangsdaten für die Nutzung des Systems eVisitor, das zur Anmeldung von Gästen, zur Führung des Gästeverzeichnisses und zur Verfolgung der finanziellen Verpflichtungen des Vermieters verwendet wird.

Und wie geht es weiter, nachdem Sie nun privater Vermieter geworden sind?

Finanzielle Verpflichtungen von Vermietern

Private Vermieter, die als natürliche Personen tätig sind, was nicht für Gewerbebetriebe und Unternehmen gilt, sind verpflichtet, Kurtaxe, Mitgliedsbeiträge an Tourismusgemeinschaften und pauschale Einkommensteuer zu zahlen.

Kurtaxe

Die Kurtaxe wird in drei gleichen Beträgen beziehungsweise Raten bezahlt, und zwar zu folgenden Fristen: 31. 7. erste Rate, 31. 8. zweite Rate und 30. 9. dritte Rate.

Die Höhe der Kurtaxe hängt von dem Betrag pro Bett ab, den die Gespanschaftsversammlung für jede Gemeinde und Stadt in ihrem Gebiet festlegt, sowie von der Zahl der registrierten Betten in der Unterkunft. Gemäß der Verordnung über den Mindest- und Höchstbetrag der Kurtaxe kann der Mindestbetrag 350,00 Kuna beziehungsweise 46,45 Euro pro Bett jährlich betragen, der Höchstbetrag 1.000,00 Kuna beziehungsweise 132,72 Euro pro Bett jährlich.

Darin enthalten sind sowohl ständige als auch zusätzliche Betten, in der Anzahl, wie sie im Kategorisierungsbescheid festgelegt ist. Obwohl viele Tourismusgemeinschaften Vermietern Zahlscheine für die Zahlung der Kurtaxe schicken, sind sie dazu nicht verpflichtet, vielmehr laden die Vermieter die Zahlscheine selbstständig aus dem eVisitor-System in der Kategorie Finanzen herunter.

Mitgliedsbeiträge an Tourismusgemeinschaften

Der Mitgliedsbeitrag an Tourismusgemeinschaften hing früher von der touristischen Einstufung des Ortes ab, in dem sich die Unterkunft befindet, sowie vom im Vorjahr erzielten Umsatz. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Mitgliedsbeiträge an Tourismusgemeinschaften wird diese finanzielle Verpflichtung nun jedoch in pauschaler Form entrichtet, die ausschließlich von der Anzahl der Betten in der Unterkunft und dem festgelegten Beitragsbetrag abhängt.

Der Beitrag beträgt 45,00 Kuna beziehungsweise 5,97 Euro pro ständigem Bett jährlich, beziehungsweise die Hälfte davon, also 22,50 Kuna beziehungsweise 2,99 Euro, pro zusätzlichem Bett jährlich. Diese Beträge werden, ebenso wie bei der Kurtaxe, in drei gleichen Raten zu denselben Fristen gezahlt: 31. 7., 31. 8. und 30. 9.

Im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags ist es für Vermieter jedoch wichtig zu wissen, dass sie bis zum 15. Januar des laufenden Jahres dem zuständigen Büro der Steuerverwaltung, entsprechend dem Wohnsitz des Vermieters, das ausgefüllte Formular TZ2 vorlegen müssen, in dem unter anderem die Zahl der Betten angegeben wird, auf deren Grundlage später die Beitragspflicht festgelegt wird.

Das Formular TZ2 kann auf den Seiten der Steuerverwaltung heruntergeladen werden, und falls Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich selbstverständlich auch an Ihre Tourismusgemeinschaft wenden. Die Zahlungsdaten für den Mitgliedsbeitrag sind für Vermieter ebenfalls im eVisitor-System verfügbar, und wichtig ist zu wissen, dass weder die Steuerverwaltung, die für die Erfassung der Beitragseingänge zuständig ist, noch die Tourismusgemeinschaft irgendwelche Zahlscheine versenden, sodass der Vermieter dies selbstständig im Blick behalten muss.

Jährliche pauschale Einkommensteuer

Die jährliche pauschale Einkommensteuer hängt von der Entscheidung der lokalen Selbstverwaltungseinheit, also der Gemeinde oder Stadt, ab, die festlegen kann, wie hoch die jährliche Pflicht zur Zahlung der pauschalen Einkommensteuer für alle Siedlungen innerhalb ihrer Grenzen ist.

Auf Grundlage dieser Entscheidung stellt die Steuerverwaltung den Vermietern zu Beginn jedes Jahres einen Bescheid zu, in dem der Gesamtbetrag der Einkommensteuer in vier gleiche Raten aufgeteilt ist, deren Fälligkeit alle drei Monate eintritt.

Zusätzlicher Hinweis: Bei der Zahlung der genannten Verpflichtungen sollten Sie beachten, dass jede dieser Verpflichtungen auf ein anderes IBAN-Konto eingezahlt wird und dass die Empfänger unterschiedlich sind. Es ist notwendig, auf das korrekt eingegebene Modell und die Referenznummer zu achten, da sonst die Zahlungen nicht ordnungsgemäß verbucht werden können und, obwohl Sie etwas bezahlt haben, weiterhin angezeigt werden kann, dass Sie noch Schulden haben. Die genauen Daten für Kurtaxe und Mitgliedsbeitrag finden Sie in eVisitor oder erhalten sie von Ihrer Tourismusgemeinschaft, während die Zahlungsdaten für die Einkommensteuer im Bescheid angegeben werden, den Ihnen die Steuerverwaltung zusendet.

Nichtfinanzielle Verpflichtungen von Vermietern

Damit das Geschäft gesetzeskonform ist, haben Vermieter neben den genannten finanziellen Verpflichtungen noch mehrere weitere Pflichten.

Standardisierte Tafel

Der Vermieter ist verpflichtet, am Haupteingang der Unterkunft eine standardisierte Tafel sichtbar anzubringen, auf der die Anzahl der Sterne der Unterkunft angegeben ist. Das Aussehen der Tafel ist streng vorgeschrieben, und auf den Seiten des Ministeriums für Tourismus und Sport befindet sich eine Liste der autorisierten Hersteller solcher Tafeln.

Anmeldung der Gäste

Der Vermieter ist verpflichtet, jeden Gast innerhalb von 24 Stunden auf Grundlage eines Ausweisdokuments im System eVisitor anzumelden. Es werden alle Personen angemeldet, einschließlich kleiner Kinder, Babys und kroatischer Staatsangehöriger, die sich in der Unterkunft aufhalten, und es ist darauf zu achten, dass die Zahl der Gäste die im Bescheid festgelegte Zahl der Betten nicht überschreitet.

Gästeliste

Es ist notwendig, für jede Unterkunftseinheit eine Gästeliste zu führen. Obwohl diese Liste früher separat geführt wurde, kann sie seit der Einführung von eVisitor auch über dieses System geführt werden. Jede Anmeldung ist in der Touristenliste sichtbar, die zugleich auch als Gästeliste dienen kann.

Preisliste

Innerhalb jeder Unterkunft muss eine deutlich sichtbar angebrachte Preisliste vorhanden sein, und die Preise auf der Rechnung, die dem Gast ausgestellt wird, müssen immer den Preisen der offiziellen Preisliste entsprechen. Die Preisliste kann geändert werden, jedoch müssen alle vorherigen Versionen der Preisliste aufbewahrt werden.

Natürlich können Rabatte gewährt werden, wenn Sie einem Gast einen geringeren Betrag berechnen möchten, und es ist auch möglich, je nach Saison unterschiedliche Preise für Beherbergungsleistungen festzulegen.

Rechnungsausstellung und Führung des Verkehrsregisters

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast eine Rechnung mit Angabe der Art der Leistung, der Menge und des Preises auszustellen. Wenn der Vermieter die Kurtaxe pauschal entrichtet, darf diese Position nicht zusätzlich berechnet werden, sondern auf der Rechnung muss angegeben sein, dass die Kurtaxe im Preis enthalten ist.

Alle ausgestellten Rechnungen müssen in das Verkehrsregister eingetragen werden, das mithilfe des Verkehrsregister-Buchs, des EP-Formulars oder des eVisitor-Systems im Bereich Finanzen – Verkehr geführt werden kann.

Hinweis zur Einreichung von Beschwerden

An einer sichtbaren Stelle in der Unterkunft ist ein Hinweis über die Art der Einreichung von Beschwerden anzubringen, in dem angegeben ist, wie eine eventuelle Beschwerde des Gastes eingereicht wird und in welcher Weise und innerhalb welcher Frist darauf geantwortet wird.

Erste Hilfe

Erste-Hilfe-Mittel müssen an einem zugänglichen Ort in der Unterkunft bereitgestellt werden.

Evakuierungsplan

Jede Unterkunftseinheit muss über einen Evakuierungsplan verfügen, der sichtbar in der Unterkunft angebracht ist.

Was ist darüber hinaus noch wünschenswert in der Unterkunft?

Zusätzlich zu allem Genannten ist es empfehlenswert, in der Unterkunft auch einen Hinweis zur Erhebung personenbezogener Daten der Gäste bereitzuhalten, in dem der Zweck der Erhebung dieser Daten angegeben ist, nämlich zur Anmeldung im eVisitor-System und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen des Vermieters. Die Kroatische Zentrale für Tourismus hat mehrsprachige Hinweise dazu erstellt, die Sie auch bei Ihrer Tourismusgemeinschaft anfordern können.

Außerdem ist es empfehlenswert, in der Unterkunft auch eine Hausordnung zu haben, in der bestimmte Verhaltensregeln innerhalb der Unterkunftseinheit festgelegt werden. Ein Beispiel für eine Hausordnung finden Sie auch im Internet oder Sie können es bei Ihrer Tourismusgemeinschaft anfordern.

Fazit

Auch wenn es auf den ersten Blick so erscheinen mag, dass die Verpflichtungen von Vermietern zahlreich und komplex sind, werden Sie, sobald Sie die Grundlagen gelegt und alles Notwendige vorbereitet haben, tatsächlich sehr leicht alles erfüllen können, was von Ihnen erwartet wird.

In den vergangenen Jahren gab es viele Änderungen von Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Tourismus und danach auch Änderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie, sodass Vermieter immer noch verwirrt sind, was sie alles und in welcher Höhe zahlen müssen. Die meisten Informationen finden Sie ganz einfach in eVisitor, und Sie können sich jederzeit auch an Ihre Tourismusgemeinschaft wenden, wenn etwas zusätzlich erläutert werden muss.

Wichtige Hinweise

  1. Das Team von Apartmanica wird die Aktivitäten rund um gesetzliche Änderungen auch im kommenden Zeitraum aufmerksam verfolgen und seine Nutzer sowie Follower rechtzeitig informieren. Für weitere nützliche Informationen und Tipps besuchen Sie bitte unseren Blog. 
  2. Die in diesem Text enthaltenen Informationen wurden in Zusammenarbeit mit lokalen Tourismusverbänden gesammelt und aufbereitet, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung allgemeiner Informationen. Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für eventuelle rechtliche Folgen oder Missverständnisse übernehmen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben können.
  3. Alle Informationen werden 'wie besehen' zur Verfügung gestellt, ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine fachkundige Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen, wofür es weiterhin empfehlenswert ist, sich an die zuständigen Stellen zu wenden.
  4. Die in diesem Artikel veröffentlichten Inhalte sind Eigentum von Apartmanica. Das Kopieren, Verbreiten oder jede andere Form der Nutzung dieser Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers ist streng verboten. Wir behalten uns das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jede unbefugte Nutzung unserer Materialien einzuleiten.

Sind Sie bereit für mehr Direktbuchungen?

Testen Sie Apartmanica 7 Tage kostenlos – ohne Verpflichtung und ohne Kreditkarte.