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Nützliche Tipps und Leitfäden für private Vermieter

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Wie erstellt man eine Hausordnung und ist sie überhaupt verpflichtend?

Die Hausordnung ist ein übliches Dokument in Apartments, Ferienhäusern und anderen Mietobjekten, unabhängig davon, ob sie für kürzere oder längere Aufenthalte vermietet werden. Damit wird dem Gast mitgeteilt, was er in der Unterkunft und ihrer unmittelbaren Umgebung tun darf und was nicht.

Inhalt


Ist die Hausordnung gesetzlich verpflichtend?

Nach dem Gastgewerbegesetz ist die Hausordnung eine gesetzliche Pflicht für gewerbliche Vermieter, also jene, die ihr Objekt als Handwerker oder Gesellschaft vermieten, aber sie ist nicht gesetzlich verpflichtend für private Vermieter, also natürliche Personen, die Beherbergungsleistungen im Haushalt anbieten.

Trotzdem ist es empfehlenswert, sie in den eigenen Objekten und Gemeinschaftsbereichen zu haben, weil sie den Gästen klar vermittelt, was sie tun dürfen und was nicht, wie sie sich verhalten sollen und welche Folgen sie zu erwarten haben, wenn sie sich nicht an die Regeln der Hausordnung halten.

Was sollte in der Hausordnung stehen?

Es gibt keine genauen Vorschriften darüber, was in der Hausordnung stehen muss oder nicht stehen darf, aber wichtig ist, dass die Regeln auf Ihr Objekt anwendbar sind. Sie werden zum Beispiel keine Regeln zur Nutzung eines Pools aufführen, wenn Sie keinen haben.

Die Regeln lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • welches Verhalten Sie von Ihren Gästen erwarten;
  • was sie tun dürfen und was nicht;
  • welche möglichen Folgen drohen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.

In der Hausordnung werden üblicherweise folgende Punkte aufgeführt:

1. Allgemeine Regeln

In diesem Teil nennen Sie die allgemeinen Regeln, die sich auf Ihr Objekt und seine Umgebung, das Verhalten der Gäste sowie darauf beziehen, was bei Missachtung der Hausordnung geschehen kann.

2. Lärm und Nachbarschaft

Partys mit lauter Musik bis in die frühen Morgenstunden sind sehr häufig, besonders bei jüngeren Gästen. In diesem Teil der Hausordnung legen Sie fest, in welchem Zeitraum laute Feiern nicht erlaubt sind, ob sie überhaupt erlaubt sind und mit welchen Folgen Gäste rechnen müssen, wenn sie diese Regel missachten.

3. Besucher

Wollen Sie Besucher in Ihrem Objekt erlauben, sie strikt verbieten oder in bestimmten Situationen Ausnahmen machen? Diese Regel sollten Sie Ihren Gästen klar kommunizieren.

Oft kommt es vor, dass sich eine Gästegruppe für die Übernachtung auf mehrere Apartments oder Ferienhäuser in der Nachbarschaft verteilt, aber tagsüber gemeinsam in einem Objekt aufhalten möchte. Für Sie kann das bedeuten, dass sich im Fall einer Kontrolle mehr Personen im Objekt befinden als erlaubt, eventuell auch nicht angemeldete Personen, was das Risiko von Problemen und Strafen erhöht.

Um das zu vermeiden, können Sie klar kommunizieren, dass Besucher nicht erlaubt sind.

Andererseits können Sie Besuche erlauben, wenn Gäste Freunde auf einen Kaffee einladen oder mit Gästen aus dem benachbarten Objekt ein gemeinsames Abendessen veranstalten möchten, dies vorher angekündigt haben und der Besuch nur ein paar Stunden dauert.

Es gibt auch Situationen, in denen Freunde oder Verwandte für einige Tage zu Besuch kommen möchten. Eine solche Situation können Sie erlauben, wenn die Gäste Sie vorher informieren und um Erlaubnis bitten, wenn die Gesamtzahl der Personen die zulässige Kapazität des Objekts nicht überschreitet und wenn die zusätzlichen Gäste für die tatsächliche Anzahl der Aufenthaltstage ordnungsgemäß angemeldet werden.

4. Feiern

Diese Regel hängt eng mit den beiden vorherigen zusammen. Sie können klar festlegen, was erlaubt ist und was nicht und unter welchen Bedingungen bestimmte Dinge toleriert werden.

5. Parken von Fahrzeugen

Bei Objekten in Wohngebäuden, in denen jede Wohnung ihren eigenen Stellplatz hat, ist es wichtig, den Gästen mitzuteilen, dass sie nur auf dem Stellplatz parken dürfen, der zum gemieteten Objekt gehört.

Wenn das Objekt keinen eigenen Stellplatz hat, ist es wichtig anzugeben, wo Gäste parken dürfen und vor allem, wo nicht.

6. Abfallentsorgung

Wenn sich Ihr Objekt in einem Mehrfamilienhaus befindet, ist es wichtig, den Gästen mitzuteilen, in welche Behälter sie ihren Abfall werfen dürfen und in welche nicht. Ebenso sinnvoll ist es, Regeln für gemeinsame Innen- und Außenbereiche anzugeben.

7. Sicherheit

Um Ihr Objekt, aber auch die Sachen der Gäste darin zu schützen, erinnern Sie die Gäste daran, beim Verlassen des Objekts Fenster, Läden und Rollläden zu schließen und die Türen abzuschließen. Wenn Sie eine Alarmanlage haben, erinnern Sie sie daran, diese beim Verlassen einzuschalten.

Erinnern Sie sie außerdem daran, das Licht auszuschalten, elektrische Geräte abzuschalten und das Wasser abzustellen — sowohl zur Energieeinsparung als auch aus Sicherheitsgründen.

8. Schutz des Eigentums

Wenn Sie bemerken, dass Gäste Handtücher, Decken oder Kissen aus dem Objekt mitnehmen, sei es in den Garten oder an den Strand, sollten Sie in der Hausordnung klar festhalten, dass dies nicht erlaubt ist und welche Maßnahme Sie ergreifen können, wenn Sie feststellen, dass sich Gäste nicht daran gehalten haben.

Wenn Sie Haustiere aufnehmen, legen Sie klar fest, wo sie sich aufhalten dürfen und wo nicht, zum Beispiel auf dem Bett, auf dem Sofa, auf der Bettwäsche oder im Pool.

Wenn Rauchen erlaubt ist, geben Sie klar an, wo geraucht werden darf und wo nicht, und fordern Sie die Gäste zu verantwortungsbewusstem Verhalten auf, zum Beispiel keine Zigarettenstummel liegen zu lassen, sie nicht vom Balkon zu werfen, auf Brandgefahr zu achten und nicht in Schlafzimmern zu rauchen.

9. Anmeldung des Aufenthalts

Auch wenn es selbstverständlich ist, dass Sie Ihre Gäste anmelden, kann es auf sie ungewöhnlich wirken, wenn Sie persönliche Dokumente verlangen. Obwohl es gut ist, diese Information schon vor der Anreise zu kommunizieren, ist es auch sinnvoll, sie in der Hausordnung zu erwähnen, zusammen mit einem kurzen Hinweis darauf, was geschehen kann, wenn Gäste ihre Dokumente nicht vorzeigen möchten.

Was, wenn Gäste die Hausordnung nicht beachten?

Die Hausordnung enthält Ihre Verhaltensregeln für das Objekt und dessen unmittelbare Umgebung. Ihr Ziel ist es, Ihr Objekt, Ihr Eigentum, aber auch Ihre Nachbarschaft zu schützen. Wenn jemand die Hausordnung nicht beachtet, entscheiden Sie, ob und in welchem Umfang Sie bestimmte Maßnahmen ergreifen.

  1. Wenn Sie die Gäste bei ihrer Ankunft mit den Regeln der Hausordnung vertraut gemacht haben und sie sich dennoch nicht daran gehalten haben, zum Beispiel bis in die Morgenstunden laut waren und Nachbarn oder andere Gäste sich beschwert haben, empfehlen wir, sie zunächst schriftlich zu verwarnen und sie zu bitten, die Hausordnung und die anderen Bewohner zu respektieren. Oft reicht schon eine einzige Erinnerung oder Warnung aus.
  2. Wenn die Gäste die Warnung ignorieren und weiterhin gegen die Regeln verstoßen, können Sie sie vor ernsteren Maßnahmen persönlich aufsuchen und sie bitten, sich an die Regeln des Objekts zu halten, mit dem Hinweis, dass bei einem erneuten Verstoß ernstere Maßnahmen folgen können.
  3. Wenn sie weiterhin wiederholt gegen die Regeln verstoßen, die Ruhe in der Nachbarschaft stören, Nachbarn oder andere Gäste belästigen, Eigentum beschädigen und Ähnliches, entscheiden Sie, welche ernsteren Maßnahmen Sie ergreifen. Mögliche Optionen können das Rufen der Polizei, das Entfernen der Gäste aus dem Objekt oder das Einbehalten der Kaution sein. Das ist für niemanden angenehm und sollte wirklich die letzte Option sein, aber Ihr Objekt ist Ihre Einkommensquelle und oft auch Ihr Zuhause, deshalb sollten Sie in Ausnahmefällen alles Notwendige tun, um es zu schützen.

Wo sollte man die Hausordnung anbringen und veröffentlichen?

Auch wenn Sie als privater Vermieter nicht verpflichtet sind, eine Hausordnung im Objekt zu haben, ist es dennoch sinnvoll, dass sie an einer gut sichtbaren Stelle in jedem Objekt angebracht ist. Sie können sie gerahmt an die Wand hängen oder auf einer Tafel anbringen, auf der sich auch andere wichtige Dokumente befinden, etwa Informationen zur Einreichung von Beschwerden und die Preisliste.

Neben dem Objekt selbst ist es auch sinnvoll, die Hausordnung auf der Website Ihres Objekts sowie in den Inseraten auf Portalen zu veröffentlichen. Wichtig ist, dass Gäste bereits bei der Buchung wissen, welchen Verhaltensregeln sie zustimmen.

In welchen Sprachen sollte die Hausordnung verfasst sein?

Da Sie mit Gästen aus verschiedenen Teilen der Welt arbeiten, ist es wichtig, dass die Hausordnung mindestens in einer Fremdsprache verfasst ist, und es ist auch gut, wenn sie auf Kroatisch verfügbar ist.

Wenn Sie sich entscheiden, die Hausordnung in mehrere Fremdsprachen zu übersetzen, wählen Sie jene Sprachen, die von den Gästen gesprochen werden, die am häufigsten bei Ihnen übernachten. In den meisten kroatischen Destinationen sind das oft Deutsche, Österreicher und Italiener. Deshalb können Sie die Hausordnung neben Englisch als weit verbreiteter Sprache auch ins Italienische und Deutsche übersetzen.

Auch wenn die Hausordnung Sie nicht vollständig vor Problemen schützen kann, die Gäste absichtlich oder unabsichtlich verursachen, können Sie sich immer darauf berufen, wenn Sie sie in Ihrem Objekt und auf Ihren Kommunikationskanälen haben.

Selbst bei größeren Schäden, wenn die Verantwortung auf offiziellem Weg festgestellt wird, kann die Hausordnung hilfreich sein, weil Sie darin die Verhaltensregeln, die Sie von Ihren Gästen erwarten, klar definiert haben.

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Wichtige Hinweise

  1. Das Team von Apartmanica wird die Aktivitäten rund um gesetzliche Änderungen auch im kommenden Zeitraum aufmerksam verfolgen und seine Nutzer sowie Follower rechtzeitig informieren. Für weitere nützliche Informationen und Tipps besuchen Sie bitte unseren Blog. 
  2. Die in diesem Text enthaltenen Informationen wurden in Zusammenarbeit mit lokalen Tourismusverbänden gesammelt und aufbereitet, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung allgemeiner Informationen. Wir weisen darauf hin, dass wir keinerlei Haftung für eventuelle rechtliche Folgen oder Missverständnisse übernehmen, die sich aus der Nutzung dieser Informationen ergeben können.
  3. Alle Informationen werden 'wie besehen' zur Verfügung gestellt, ohne Gewähr für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Diese Informationen sind nicht als Ersatz für eine fachkundige Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen, wofür es weiterhin empfehlenswert ist, sich an die zuständigen Stellen zu wenden.
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