Neben der Kurtaxe sind Vermieter auch verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag an die Tourismusgemeinschaft zu zahlen. Die Höhe dieses Beitrags hängt von der Anzahl der Betten in der Unterkunft ab und kann entweder in einer Zahlung oder in drei Raten im Laufe des Jahres beglichen werden.
Formular TZ-2 und Abgabefrist
Zur Erfüllung dieser Verpflichtung müssen Vermieter zunächst das Formular TZ-2 ausfüllen und bei der Steuerverwaltung einreichen. Darin wird unter anderem auch die Anzahl der Betten in der Unterkunft angegeben.
Die Frist für die Einreichung des Formulars ist der 15. Januar. Kommt es im Laufe des Jahres zu Änderungen in der Unterkunft, zum Beispiel zu einer Erhöhung der Kapazität, muss das Formular erneut ausgefüllt und innerhalb von 15 Tagen nach der Änderung beziehungsweise nach Erlass des neuen Bescheids bei der Steuerverwaltung eingereicht werden.
Heute kann das Formular auch einfacher über das System eGrađani, also über ePorezna, eingereicht werden. Wenn Sie es dennoch auf klassischem Weg einreichen, beachten Sie bitte, dass das Formular bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Dienststelle der Steuerverwaltung einzureichen ist und nicht bei der Dienststelle am Ort der Unterkunft, falls es sich um unterschiedliche Adressen handelt.
Wenn Sie vergessen haben, das Formular fristgerecht einzureichen, tun Sie dies so bald wie möglich.
Nichtansässige
Wenn es um Nichtansässige geht, also Eigentümer von Unterkunftsobjekten ohne Wohnsitz in der Republik Kroatien, wird das Formular bei der Steuerverwaltung – Dienststelle für Nichtansässige – unter folgender Adresse eingereicht: Avenija Dubrovnik 32, 10000 Zagreb.
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag an die Tourismusgemeinschaft?
Vermieter, die als natürliche Personen tätig sind, also pauschal besteuerte Privatvermieter, zahlen den Mitgliedsbeitrag an die Tourismusgemeinschaft in Höhe von 5,97 Euro pro festem Bett und Jahr beziehungsweise 2,99 Euro pro Zusatzbett.
Das bedeutet, dass bei beispielsweise 4 festen Betten und 1 Zusatzbett der jährliche Mitgliedsbeitrag 26,87 Euro beträgt.
Im Unterschied zur Kurtaxe, die je nach Entscheidung der lokalen Selbstverwaltung variieren kann, sind diese Beträge festgelegt und werden nach der im Bescheid angegebenen Bettenzahl berechnet.
Fristen und Zahlungsweise
Der Gesamtbetrag kann einmalig oder in drei gleichen Raten bezahlt werden.
Wird der Beitrag in Raten gezahlt, gelten folgende Fälligkeitstermine:
- 31. Juli
- 31. August
- 30. September
Wird die Einmalzahlung gewählt, muss der Betrag bis zum 31. Juli beglichen werden.
Die Zahlungsdaten sind in der Regel in den Systemen verfügbar, die Vermieter zur Überwachung ihrer Verpflichtungen nutzen. Vor der Zahlung empfiehlt es sich jedoch, auch den tatsächlichen Schuldenstand zu prüfen.
Prüfung des offenen Schuldenstands
Es ist wichtig zu beachten, dass die in bestimmten Systemen angezeigte Berechnung des Mitgliedsbeitrags nicht immer automatisch dem endgültigen Schuldenstand entspricht.
Am sichersten ist es daher, vor der Zahlung des Mitgliedsbeitrags an die Tourismusgemeinschaft den Stand Ihrer offenen Verbindlichkeiten im System ePorezna zu prüfen. So vermeiden Sie Situationen, in denen ein Teil der Verpflichtung bereits bezahlt wurde oder eine offene Schuld aus einem früheren Zeitraum nicht sofort an einer Stelle sichtbar ist.
Wichtiger Hinweis für Gewerbebetriebe und Unternehmen
Die vorstehenden Hinweise und Fristen beziehen sich auf private Vermieter, die als natürliche Personen tätig sind, also pauschal besteuerte Privatvermieter.
Wer Unterkunftsleistungen über ein Gewerbe oder ein Unternehmen erbringt, berechnet den Mitgliedsbeitrag nach anderen Regeln. In diesem Fall hängt der Betrag von den erzielten Einnahmen und dem je nach Tätigkeit geltenden Beitragssatz ab, wie es im Gesetz über Mitgliedsbeiträge an Tourismusgemeinschaften vorgeschrieben ist.