Das Anbringen einer Preisliste in einer Unterkunft ist eine der Pflichten von Vermietern.
Gemäß dem Gastgewerbegesetz ist in Artikel 32 vorgeschrieben, dass der Vermieter unter anderem in jedem Objekt die Preise der angebotenen Leistungen, den Hinweis, dass die Kurtaxe im Preis enthalten ist, sichtbar angeben und sich an die ausgewiesenen Preise halten muss.
Die Erstellung der Preisliste ist die Pflicht des Vermieters und nicht der Agentur, mit der er zusammenarbeitet. Außerdem ist es notwendig, dass sich die Preisliste an einer sichtbaren Stelle in jeder Unterkunft befindet. Wenn Sie zum Beispiel drei Apartments haben, muss sich in jedem davon ein Exemplar der Preisliste befinden, und sie muss für die Gäste leicht sichtbar und zugänglich sein.
Der Vermieter ist verpflichtet, in jedem Objekt die Preise der Leistungen, den Hinweis, dass die Kurtaxe im Preis enthalten ist, sichtbar anzugeben und sich an die ausgewiesenen Preise zu halten.
Was muss eine Preisliste unbedingt enthalten?
Obwohl es keine vorgeschriebene Form der Preisliste gibt, muss sie, um korrekt zu sein, auf jeden Fall folgende Elemente enthalten:
1. Angaben zum Leistungserbringer – dem Vermieter
In diesem Teil, der sich meist in der Kopfzeile des Dokuments befindet, werden der Name der Unterkunft, der Vor- und Nachname des Vermieters, also der Person, auf die die Kategorisierung lautet, die Adresse und die Steuernummer angegeben.
2. Bezeichnung der Leistung
In Textform oder häufiger in Tabellenform werden alle Leistungen angeführt, die der Vermieter dem Gast anbietet. Das können Übernachtung pro Person, Übernachtung pro Tag, wöchentliche Apartmentmiete, Übernachtung mit Frühstück sowie andere zusätzliche Leistungen oder Positionen sein, wenn der Vermieter sie anbietet oder gesondert berechnet, wie etwa Wäscheservice, Fahrradverleih, der Preis für den Aufenthalt eines Haustiers in der Unterkunft und Ähnliches.
Dabei sollte man darauf achten, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, sofern diese für bestimmte Leistungen, die Sie anbieten möchten, notwendig sind.
3. Gültigkeitszeiträume der Preise
Die Mietpreise unterscheiden sich meist je nach Jahreszeit beziehungsweise Saison. Dementsprechend sollten auch unterschiedliche Preise für verschiedene Zeiträume angegeben werden. Das muss in der Preisliste klar hervorgehoben und verständlich dargestellt sein.
4. Preis
Neben der Leistung wird auch der Preis angegeben, und dieser muss in der geltenden Währung, also in Euro, ausgewiesen sein. Wenn er möchte, kann der Vermieter die Preise auch in anderen Währungen angeben, maßgeblich ist jedoch der Euro.
5. Datum, ab dem die Preisliste gültig ist
Auf der Preisliste muss zwingend die Information stehen, ab wann sie gültig ist. Der Vermieter kann die Preisliste beliebig oft ändern, jedoch muss auf jeder Version angegeben sein, für welchen Zeitraum sie gültig ist.
Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie die Preisliste geändert haben, auch die alte Version im Archiv aufbewahren sollten, denn im Falle einer Kontrolle und einer Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den Beträgen in der Preisliste und den auf der Rechnung berechneten Beträgen muss, wenn es sich um Leistungen handelt, die während der Gültigkeit der alten Preisliste abgerechnet wurden, die Richtigkeit der Abrechnung durch Vorlage dieser Preisliste nachgewiesen werden.
6. Informationen über Rabatte
Wenn Sie bestimmten Gästegruppen Rabatte anbieten, zum Beispiel Kindern, dann geben Sie dies auch in der Preisliste an. Sie können Rabatte auch für Stammgäste, Aufenthalte von mehr als zwei Wochen oder etwas anderes anbieten. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, aber wenn Sie einen Rabatt anbieten, schreiben Sie ihn auch in die Preisliste.
7. Hinweis zur Mehrwertsteuer
Wenn der Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig ist, muss dies in der Preisliste vermerkt sein, und zwar mit folgendem Hinweis: Die Mehrwertsteuer ist gemäß Art. 90 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes nicht im Preis enthalten.
8. Hinweis zur Kurtaxe
Private Vermieter, die als natürliche Personen tätig sind, zahlen die Kurtaxe pauschal in einer Höhe, die von der Anzahl der Betten abhängt. Das bedeutet, dass die Kurtaxe dem Gast nicht zusätzlich für jede einzelne Übernachtung berechnet werden darf, und ein solcher Hinweis sollte auch in der Preisliste stehen, also dass die Kurtaxe im Preis enthalten ist.
Welchen Preis sollten Sie angeben, wenn Sie mit Agenturen zusammenarbeiten?
Wenn Sie die Preisliste mit allen oben genannten Elementen erstellt haben, unterschreiben Sie sie unbedingt.
Vermieter, die mit Agenturen zusammenarbeiten, sind oft unsicher, welchen Preis sie korrekt in der Preisliste angeben sollen, da Agenturen und Buchungsportale die Unterkunft zu höheren Preisen verkaufen als jenen, die wir selbst festgelegt haben.
In der Preisliste, die den Gästen ausgehängt wird, sollte der Grundpreis stehen, den wir selbst definiert haben, und nicht die Preise, zu denen Agenturen, mit denen wir zusammenarbeiten, unsere Unterkunft anbieten. Es wäre jedoch fair gegenüber den Gästen, in der Preisliste auch einen Hinweis anzuführen, dass die Preise von den in Agenturen oder auf Buchungsportalen beworbenen Preisen abweichen können.
Auf diese Weise regen Sie die Gäste vielleicht sogar dazu an, sich beim nächsten Mal, wenn sie die Unterkunft buchen möchten, direkt bei Ihnen zu melden und so bei der Agenturprovision zu sparen.
Sehr wichtiger Hinweis
Es ist sehr wichtig darauf zu achten, dass die Beträge in der Preisliste mit den Beträgen übereinstimmen, die wir berechnen und auf der Rechnung ausweisen.
Der Rechnungsbetrag darf niemals höher sein als der Betrag, der sich aus unserer Preisliste ergibt. Er kann jedoch niedriger sein, wenn wir dem Gast bestimmte Rabatte gewähren. In diesem Fall müssen diese Rabatte auf der Rechnung klar ausgewiesen werden.
Können Sie fertige Vorlagen verwenden?
Fertige Preislisten finden Sie häufig auf den Webseiten von Tourismusverbänden und auf verschiedenen Internetseiten. Wenn Ihnen diese Vorlagen zusagen und alle Elemente enthalten, die wir hier angeführt haben, können Sie sie gerne verwenden und an Ihre Preise und Ihr Angebot anpassen.
Natürlich können Sie sie auch selbst erstellen, wenn Sie sich ein wenig mehr Mühe geben möchten – so schwierig ist das nicht, oder?
Haben Sie noch weitere Zweifel oder Fragen? Wir sind für Sie da!