Früher gab es Tourismusklassen und die Höhe der Kurtaxe hing davon ab, in welchem Ort sich die Unterkunft befand. Mit dem Erlass des Gesetzes über die Kurtaxe im Jahr 2019 wurde dies jedoch geändert.
Es wurde festgelegt, welche Mindest- und Höchstbeträge der Kurtaxe für die jeweilige Unterkunftsart gelten (Unterkunft im Haushalt, Camping, Robinson-Unterkunft usw.), während die Entscheidung über die genaue Höhe der Kurtaxe von den Gespanschaftsversammlungen für jede einzelne Stadt oder Gemeinde in ihrem Gebiet getroffen wird. Außerdem wurde der Zeitraum der Hauptsaison auf den 1. April bis 30. September festgelegt, in dem die Kurtaxe höher sein kann, während sie im übrigen Teil des Jahres niedriger sein kann.
Vermieter, die über ein Gewerbe oder ein Unternehmen tätig sind
Für jede realisierte Übernachtung zahlt der Gast die Kurtaxe an den Vermieter. Vorgeschrieben ist, dass die Kurtaxe in der Hauptsaison (1. April – 30. September) mindestens 1,33 Euro pro Nacht und höchstens 2,65 Euro pro Übernachtung beträgt. Im übrigen Teil des Jahres beträgt der Mindestbetrag pro Übernachtung 0,93 Euro und der Höchstbetrag 1,86 Euro.
Die Kurtaxe wird am 1. und 15. jedes Monats auf das vorgeschriebene Konto für die in diesem Zeitraum realisierten Übernachtungen eingezahlt. Bestimmte Gruppen wie Kinder und Menschen mit Behinderung zahlen ermäßigte Beträge, was im Gesetz über die Kurtaxe detailliert beschrieben ist.
Vermieter, die Beherbergungsleistungen im Haushalt erbringen und als natürliche Personen tätig sind (sogenannte Pauschalversteuerte)
Die Kurtaxe wird in einem Betrag bezahlt, der von der Anzahl der Betten gemäß dem Bescheid abhängt. Der niedrigste Betrag, der für eine Stadt oder Gemeinde festgelegt werden kann, beträgt 46,45 Euro pro Bett, der höchste 132,72 Euro. Wichtig ist dabei, dass bei der Anzahl der Betten alle im Bescheid angeführten Betten gleichermaßen eingerechnet werden, sowohl Haupt- als auch Zusatzbetten.
Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Betten berechnet, nicht nach der Anzahl der Bettgestelle.
Viele Vermieter sind auch darüber verwirrt, ob die Höhe der Kurtaxe nach der Anzahl der Betten oder Schlafplätze berechnet wird. Die Kurtaxe hängt von der Anzahl der Schlafplätze ab. Auch wenn Sie also 2 Doppelbetten in einer Ferienwohnung haben, entspricht das einer Kapazität für 4 Personen (4 Betten), und genau diese Zahl wird mit dem festgelegten Betrag der Kurtaxe multipliziert, um den endgültigen geschuldeten Betrag zu erhalten.
Berechnungsbeispiel
Wenn Sie beispielsweise ein privater pauschal besteuerter Vermieter sind und eine Kapazität für 4 Personen in Hauptbetten und 1 Person in einem Zusatzbett haben und für Ihre Stadt oder Gemeinde festgelegt wurde, dass die Kurtaxe 46,45 Euro pro Bett beträgt (der niedrigstmögliche Betrag), zahlen Sie auf Jahresbasis insgesamt 232,25 Euro (46,45 Euro × 5 Betten), verteilt auf drei gleiche Raten mit Fälligkeit am 31.7., 31.8. und 30.9.
Hinweis: Die Tourismusverbände sind nicht verpflichtet, Zahlscheine zu versenden, auch wenn manche dies tun. Der Vermieter entnimmt die Zahlungsdaten selbstständig aus dem System eVisitor.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Entscheidung über die Höhe der Kurtaxe jedes Jahr geändert werden kann. Wenn eine Änderung gewünscht ist, sind die Gespanschaftsversammlungen verpflichtet, eine solche Entscheidung bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu treffen, und zwar für die Beträge, die im folgenden Jahr gelten werden. Um sicher zu sein, wie hoch die Kurtaxe für Ihre Stadt oder Gemeinde ist, informieren Sie sich am besten beim zuständigen Tourismusverband oder prüfen Sie dies im System eVisitor, wo die Informationen ebenfalls regelmäßig auf Grundlage der Entscheidungen der zuständigen Stellen aktualisiert werden.